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§ 1 Leistungsbeschreibung
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Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung
oder in den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Teilnahmebestätigungen von Faires Hundetraining. Diese Angaben
sind bindend. Faires Hundetraining, auch Veranstalter genannt, behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich
berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine (auch wesentliche) Änderung der Prospektangaben
zu erklären, über die der Teilnehmer vor Antritt der Veranstaltung informiert wird. In diesem Fall hat der
Teilnehmer das Recht, innerhalb von 8 Tagen von der Veranstaltung zurückzutreten und erhält unverzüglich die
evtl. bereits bezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Meldet er sich nicht innerhalb dieser Frist ab, gilt
die neue Leistungsbeschreibung stillschweigend als angenommen. Faires Hundetraining behält sich notwendige
kurzfristige und kleinere Änderungen, wie z.B. die Verlegung des Seminarortes, sowie zeitliche Verschiebungen
vor, falls dies erforderlich ist.
Der Teilnehmer kann eventuelle Gewährleistungsansprüche nur gegen den jeweiligen Anbieter der Leistung (z.B.
Hotelinhaber) geltend machen. Faires Hundetraining haftet nur für seine eigenen vertraglichen Verpflichtungen. Beanstandungen
bezüglich der Veranstaltung sind unmittelbar nach bekannt werden durch den Teilnehmer an der Veranstalter zu melden. Erfolgt
diese Meldung nicht unmittelbar verfällt der Anspruch auf Geltendmachung.
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§ 2 Die Anmeldung
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Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die
Anmeldung erfolgt schriftlich durch den Anmelder für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Der
Anmelder steht wie für seine eigene Verpflichtung dafür ein. Wir bitten deshalb genau zu überdenken, ob Sie mit
Ihrer Unterschrift für andere haften oder ob Sie die betreffende Person bitten, sich lieber selbst anzumelden!
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande, die keiner bestimmten Form bedarf.
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§ 3 Bezahlung
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Nach Vertragsabschluss erhält der Teilnehmer eine Buchungsbestätigung von Faires Hundetraining. Bitte bezahlen
Sie den Preis für die Veranstaltungen spätestens 4 Wochen vor Beginn. Wird die Zahlungsfrist versäumt, behält
sich Faires Hundetraining die Geltendmachung des Verzugsschadens vor. Bei Zahlungsverzug erlischt
selbstverständlich die Teilnahmeberechtigung.
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§ 4 Rücktritt durch den Veranstalter oder den Teilnehmer
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Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Teilnehmer
vertragswidrig verhält. Insbesondere gilt dies, wenn er das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer
gefährdet. Sollte die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, kann Faires Hundetraining
bis zu acht Tage vor Veranstaltungstermin zurücktreten. Bei Ausfall der Kursleitung ist ein Rücktritt jederzeit
möglich, die Teilnahmegebühr wird dann umgehend erstattet. Der Teilnehmer kann vor Beginn der Leistung
zurücktreten, dieser Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung
ist der Zeitpunkt des Einganges bei Faires Hundetraining.
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Im Falle des Rücktrittes betragen die Stornierungskosten wie folgt:
- vom Zeitpunkt der Anmeldung bis 6 Wochen vor Beginn: 15 % der Teilnahmegebühr.
- vom Zeitpunkt der Anmeldung bis 4 Wochen vor Beginn: 40 % der Teilnahmegebühr.
- Danach erfolgt keine Rückerstattung mehr.
Eventuell kann nach Absprache mit Faires Hundetraining ein Ersatzteilnehmer vom Teilnehmer gestellt werden.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
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§ 5 Haftung
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Faires Hundetraining haftet nur für Schäden, die von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
Diese Haftung ist auf die zweifache Teilnahmegebühr beschränkt, soweit es sich nicht um Körperschäden handelt.
Wir haften nicht für Schäden, die von Dritten und/oder deren Hunden herbeigeführt wurden.
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§ 6 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
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Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so
bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung
gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt, das
Gleiche gilt im Falle einer Lücke.
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§ 7 Gerichtsstand
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Geschäfts- und Gerichtssitz ist Eberbach.
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